Der Infoflyer ist zudem auch unter www.arbeit.swiss aufgeschaltet.
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Für branchenspezifische Informationen bitte die
entsprechenden Websiten der Berufsverbände verwenden.
Der Kanton St.Gallen hat heute die beiliegende Medienmitteilung zur Wiedereröffnung des St.Galler Härtefallprogramms für den Monat Dezember 2021 publiziert. Unternehmen, die im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für Härtefallhilfen erfüllt haben, können für den Monat Dezember 2021 eine Unterstützung beantragen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat im Juni 2022 der Gesetzesänderung zustimmt.
Der Bundesrat hat heute über die weiteren Lockerungen in Sachen Corona entschieden:
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die Lockerungen resp. Härtefallregelung in Sachen Corona entschieden (Details siehe beiliegende Unterlagen):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden:
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden (Details siehe Downloads ):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden (Details siehe in den Unterlagen):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona entschieden:
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona orientiert und den Kantonen zur Vernehmlassung übermittelt:
weiterlesenUm weitere Personen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen, plant der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen eine Impfwoche vom 8. bis zum 14. November 2021. Zusätzliche mobile Beratungs- und Impfstellen sollen einen niederschwelligen Zugang zur Impfung ermöglichen. Schliesslich finanziert der Bund die Bereitstellung von Beraterinnen und Beratern durch die Kantone, um auf das Bedürfnis von noch nicht geimpften Personen nach Information einzugehen. Der Bundesrat verzichtet auf die Abgabe eines Beratungsgutscheines – dies wäre auch nicht zielführend gewesen.
weiterlesenHier finden Sie das Merkblatt Quarantäne- und Isolationserleichterung des Kantons St.Gallen zum Download.
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Massnahmen in Sachen Corona orientiert (Details siehe Unterlagen zum Download inkl. FAQ):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte informiert:
weiterlesenDer Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe beiliegende Unterlagen) und diese den Kantonen und weiteren Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.
weiterlesenDer KGV unterstützt die Impfkampagne des Kantons. Laden Sie die Plakate herunter und teilen Sie diese mit Ihren Mitarbeitern.
weiterlesenWie am 12. Mai 2021 angekündigt, hat heute der Bundesrat über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe beiliegende Unterlagen):
Der Bundesrat hat heute über die weiteren Schritte orientiert (Details siehe beiliegende Unterlagen) und diese den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet:
Der Bundesrat hat heute die nächsten Öffnungsschritte kommuniziert (Details in den Unterlagen zum Download):
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat heute die Umsetzung der eidg. Anpassungen der Härtefallregelung kommuniziert. Wichtigste Änderungen (Details siehe beiliegende Medienmitteilung):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute weitere Beschlüsse in Sachen Härtefallgelder kommuniziert (Details siehe Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an (admin.ch)):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute weitere Beschlüsse kommuniziert (Details siehe beiliegende Unterlagen):
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat heute die Details zum wiederholten Testen in Firmen durch das Kantonsarztamt erhalten. Eckwerte:
weiterlesenDer Bundesrat hat heute die nächsten Öffnungsschritte in die Vernehmlassung der Kantone gegeben (Details siehe beiliegende Unterlagen):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute verschiedene Beschlüsse gefasst (Details siehe beiliegende Unterlagen):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute verschiedene Beschlüsse gefasst resp. die Planung für mögliche Lockerungen ab 1. März 2021 präsentiert (Details siehe beiliegenden Medienmitteilungen):
weiterlesenDer Bundesrat hat heute Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung vorgenommen:
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat heute Anpassungen bei der Härtefallregelung vorgenommen:
weiterlesenDer Bundesrat die weiteren Massnahmen zur Corona-Lage kommuniziert. Unten die wichtigsten Eckwerte zusammengefasst (Details siehe Beilagen):
weiterlesenAb heute kann auf der Homepage des Kantons unter https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-fuer-betriebe/haertefaelle.html die Eingabe der Betriebe vorgenommen werden. Ein Antrag kann nur über das Online-Formular eingereicht werden.
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat heute weitere Massnahmen kommuniziert (Details siehe beiliegende Medienmitteilungen):
weiterlesenHeute hat der Bundesrat die weiteren Massnahmen zur Corona-Lage kommuniziert. Unten die wichtigsten Eckwerte zusammengefasst (Details siehe Beilagen):
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat die Regelungen zu den Härtefallmassnahmen kommuniziert. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) bedankt sich beim Kan-ton St.Gallen für seine rasche Arbeitsweise. Jetzt gilt es die Regelungen für die be-troffenen Gewerblerinnen und Gewerbler adäquat anzupassen.
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat heute die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern im Rahmen der Härtefallregelung verabschiedet. Insgesamt stehen vorerst 22,6 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung. Je nach Ausweitung des nationalen Programms kann der Betrag noch erhöht werden. Der Kantonsrat wird darüber im Februar entscheiden. Betriebe aus den bezeichneten Branchen, welche die geforderten Kriterien erfüllen, können ab dem 4. Januar 2021 ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen. Die Regierung will Betriebe unterstützen, die nach betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kriterien eine Chance auf Weiterbestand haben.
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat heute über den Vollzug der verschärften Massnahmen informiert. Die Regelungen im Kanton St.Gallen greifen in folgenden Punkten weiter, als die Vorgaben des Bundes (wie bereits am vergangenen Mittwoch infomiert):
weiterlesenDie Regierung des Kantons St.Gallen hat heute folgende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kommuniziert, die entsprechend am Sonntag, 13. Dezember 2020; 00.00 Uhr, in Kraft treten, sofern diese nicht durch weitere Massnahmen des Bundes übersteuert werden (Kommunikation am kommenden Freitag). Beiliegend erhalten Sie die entsprechende Medienmitteilung. Die wichtigsten Beschlüsse:
weiterlesenHeute hat der Bundesrat wiederum zur Corona-Lage kommuniziert. Unten die wichtigsten Eckwerte zusammengefasst:
weiterlesender Bundesrat die Verordnung zh des Parlamentes präsentiert. Unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html finden Sie die Details.
weiterlesenDie Regierung des Kanton St.Gallen hat heute wiederum über die Coronasituation informiert und einzelne Eckwerte zur Härtefallklausel definiert.
Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen - maximal mit 200 Millionen Franken. Die Landesregierung hat am Mittwoch den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet. Für Unternehmen, die zusätzlich zu weiteren Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind, kommt die Härtefallregelung zum Zug. Ein Unternehmen ist dann ein Härtefall, wenn der Jahresumsatz 60 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegt. Die Regelung zielt insbesondere auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe ab. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone.
weiterlesenDer Kanton St.Gallen hat heute folgendes kommuniziert:
weiterlesenDer Bundesrat hat heute folgende Massnahmen ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, 00.00 Uhr, beschlossen (wichtigste Massnahmen zusammengefasst; beachten Sie auch die Beilagen):
weiterlesenDer Bundesrat hat folgende Massnahmen ab Montag, 19. Oktober 2020, 00.00 Uhr, beschlossen (wichtigste Massnahmen zusammengefasst; beachten Sie auch die Medienmitteilung gemäss untenstehendem Link).
Nachdem der Kanton St.Gallen lange Zeit nicht so stark von der Corona-Pandemie betroffen war, sind die Fallzahlen in den vergangenen Tagen leider markant angestiegen. Der Regierungsrat hat heute folgende Massnahmen ab Samstag, 17. Oktober 2020, beschlossen (wichtigste Massnahmen zusammengefasst; beachten Sie auch die beiliegende Medienmitteilung):
- In Clubs, Bars und Konzertlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert (Essen und Getränke) werden.
- Die Regierung verbietet Tanzanlässe. Dies gilt in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere für das Tanzen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars. Weiterhin erlaubt bleibt das Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen, Tanzschulen und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Das Personal in der Gastronomie muss neu eine Gesichtsmaske tragen. Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt. Diese Massnahmen fungieren als Ergänzung und teilweise Verschärfung zu den bestehenden Schutzkonzepten, die ihre Gültigkeit behalten.
- Eine Maskenpflicht gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 30 Personen. Die Maskenpflicht gilt auch für Gruppen unter 30 Personen, wenn die Abstandsvorgaben nicht eingehalten werden können.
Diese Massnahmen gelten bis am 31. Dezember 2020 und können bei Bedarf verlängert werden. Die Regierung behält sich vor, auch zusätzliche Massnahmen zu beschliessen.
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat gemeinsam mit weiteren Organisationen die Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung aufgrund der Corona-Krise ins Rollen gebracht. Dem entsprechenden Vorstoss stimmte der Kantonsrat in der Maisession 2020 mit grossem Mehr zu. Nun hat der Kanton die Details zu einem Steuererlass geregelt.
weiterlesenIm Rahmen der Corona-Pandemie haben im Kanton St.Gallen über 9000 Unternehmen Kurzarbeit vorangemeldet respektive eingeführt.
Alle Bewilligungen für Kurzarbeit (ohne Enddatum) laufen am 31. August 2020 aus! Jede Bewilligung zur Kurzarbeit ist befristet (z.B. auf 6 Monate). Die Mehrzahl der im Zuge der Pandemie ausgestellten Bewilligungen enthalten kein Enddatum. Wie aus der Presse zu erfahren war, laufen die Bewilligungen ohne Enddatum am 31. August 2020 aus. Ab dem 1. September 2020 kann ein Unternehmen nur dann Kurzarbeitsentschädigung geltend machen, wenn in den nächsten Tagen d.h. rechtzeitig vor Auslaufen der bestehenden Bewilligung erneut eine Voranmeldung eingereicht Im Rahmen der Corona-Pandemie haben im Kanton St.Gallen über 9000 Unternehmen Kurzarbeit vorangemeldet und eingeführt. Der Grossteil dieser Bewilligungen läuft per 31. August 2020 aus. Was gilt es zu beachten?
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020 schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen.
Mit dem Ferienbeginn stehen wir Arbeitgeber vor einer grossen Herausforderung. Wir haben deshalb für Sie die Informationen rund um den Bundesratsentscheid vom 1. Juli 2020 zusammengefasst und ein Merkblatt erstellt. Dieses soll über das Vorgehen informieren, wenn die Ferienreise ins Ausland führt. Anschliessend daran sind Fragen und Antworten aufgeführt, welche die Themen: «Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Anweisungen zum Reiseverhalten erlassen» oder «Ist der Lohn geschuldet, wenn der Arbeitnehmer infolge einer neuen Welle nicht mehr rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückreisen kann» klären.
Der Bundesrat hat heute über die nächsten Schritte der dritten Lockerungsphase entschieden. Die wichtigsten Lockerungen ab 6. Juni 2020 im Überblick:
weiterlesenDer Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat die Regierung aufgefordert Rückstellungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Rechnungsabschluss des Jahres 2019 der Unternehmen steuerlich zu anerkennen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat in der Zwischenzeit eine solide Lösung ausgearbeitet. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) ruft den Kantonsrat dazu auf diese Lösung in der nächsten Session gutzuheissen.
weiterlesenMit der Öffnung des Detailhandels per 11. Mai 2020 steht ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität bevor. Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) begrüsst die Öffnung und ist sicher, dass die Wettbewerbsverzerrung eingedämmt werden kann. Die Öffnung der Gastrobetriebe per 11. Mai 2020 zeigt, dass sinnvolle Lösungen ge-sucht werden. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Sonderregelungen für die Gastrobetriebe sind weiterhin gross. Deshalb soll die Gastrobranche weiter Kurz-arbeit unkompliziert beantragen können.
weiterlesenSmarter Restart auch für den Detailhandel
Anstatt dass auch die kleinen Läden ab dem 27. April wieder öffnen dürfen, bekommen die Grossverteiler nun doch wieder strengere Auflagen. Sie dürfen nun doch noch nicht ihr ganzes Sortiment anbieten. Dies, um Ungerechtigkeiten gegenüber kleineren Geschäften zu vermeiden. Wir hätten uns gewünscht, dass auch der Detailhandel seine Türen ab dem 27. April wieder öffnen kann, schliesslich haben die Branchenverbände Schutzkonzepte erarbeitet, die aufzeigen, wie ein "Smart Restart" in der Praxis funktioniert. Trotzdem gilt es, sich auf den Restart vorzubereiten.
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Als Branchenverband klicken Sie auf Musterschutzkonzept, als Unternehmen auf Standard-Schutzkonzepte.
Unter dem Link: https://backtowork.easygov.swiss/
Mit der Medienkonferenz vom Mittwoch, 22. April 2020 hat der Bundesrat die Wettbewerbsverzerrung eingeschränkt. So dürfen auch die Grossverteiler erst ab 11. Mai 2020 ihr volles Sortiment anbieten. Die Forderung des Kantonalen Gewerbeverband St.Gallen (KGV) an den Bundesrat hat einen Teilerfolg erzielt. Deshalb erachtet der KGV diesen Entscheid als die Zweitbeste Lösung. Der Entscheid über die Gastronomie wird per 29. April 2020 gefällt.
Der Kantonale Gewerbeverband St. Gallen (KGV) fordert die Öffnung des KMU-Detailhandels und
weitere Planungssicherheit vom Bundesrat. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier zum Download.
Geschätzte Gewerblerinnen und Gewerbler
Gemeinsam mit dem Tourismusrat St.Gallen, der IHK St.Gallen-Appenzell und dem Gewerkschaftsbund fordert der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV), dass Rückstellungen von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Rechnungsabschluss 2019 steuerlich anerkannt werden. Damit sollen Arbeitsplätze gesichert werden. Ein entsprechender Antrag wurde der St.Galler Regierung überreicht.
Ab morgen Mittwoch können KMU mit Sitz im Kanton St.Gallen über die Webseite des Kantons Überbrückungskredite bis maximal 250'000 Franken beantragen. Die Regierung hat zudem entschieden, Sportvereine mit 700'000 Franken aus dem Sport-Toto-Fonds zu unterstützen. Schliesslich bietet sie Kindertagesstätten weitere Möglichkeiten, um die Finanzliquidität zu sichern. Die Regierung klärt mit den Gemeinden zudem, inwiefern Personen unterstützt werden können, die aufgrund der Coronakrise Sozialhilfe beanspruchen müssen.
weiterlesenUnternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die aufgrund der Coronakrise Liquiditätsengpässe haben, können ab morgen Mittwoch zusätzliche Kredite zu günstigen Konditionen beantragen. Das finanzielle Unterstützungsprogramm der Regierung des Kantons St.Gallen ergänzt das Bundesprogramm. Die Regierung hat die einschlägige Verordnung am letzten Samstag an einer ausserordentlichen Sitzung erlassen.
weiterlesenDer Kantonale Gewerbeverband St.Gallen hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft ein Faktenblatt zusammengestellt. Dies dient als einfache Anleitung zur Anmeldung von Kurzarbeit. Hier können Sie dieses Datenblatt downloaden.
weiterlesenDie Coronakrise bringt uns alle in eine aussergewöhnliche Situation. Solche Situationen brauchen
ausserordentliche Massnahmen. Der Bundesrat hat letzten Freitag wichtige und richtige Schritte eingeleitet.
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) sieht seine Aufgabe darin seine Mitglieder
zeitnah über die aktuellsten Entwicklungen zu informieren und Hilfestellungen mit dem Verweis an die
richtigen Stellen zu bieten.
Das neue Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen erfüllt die dringendsten Forderungen der St.Galler Wirtschaftsverbände – der IHK St.Gallen-Appenzell, des Kantonalen Gewerbeverbands und des St.Galler Tourismusrats. Gefragt ist nun der Kanton bei der Umsetzung. Mit Verantwortungsbewusstsein und Solidarität von Unternehmen und Mitarbeitenden können die Wirtschaftssubstanz, Arbeitsplätze und Einkommen geschützt werden.
weiterlesenUnter Leitung des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes Regierungsrat Bruno Damann haben sich die Spitzen der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell, des kantonalen Gewerbeverbands St.Gallen und des St.Galler Tourismusrates am Mittwoch zu einer Aussprache getroffen. Dabei wurden die Möglichkeiten einer unkomplizierten Hilfe für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, besprochen.
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